Aufbewahrungsfristen 2025

Was du ab dem 1. Januar 2025 vernichten darfst: alle Unterlagen von A bis Z

Aufbewahrungsfristen gelten sowohl für deine Papier- als auch für deine elektronischen Unterlagen. Dieser Beitrag sagt dir, welche Dokumentarten du wie lange aufbewahren beziehungsweise speichern musst. Sieh auf einen Blick, was du ab dem 1. Januar 2025 vernichten darfst.

Redaktion meinOfficePlus

02.12.2024 · 4 Min Lesezeit

Stichtag 1. Januar 2025: Der richtige Zeitpunkt, um in deinem Archiv Platz zu schaffen

Ob in Papierform oder elektronisch: Manche Dokumente musst du weiter aufbewahren, andere kannst du zum 1. Januar 2025 vernichten beziehungsweise löschen.

Wichtig: Die in diesem Beitrag genannten Aufbewahrungsfristen beziehen sich ausschließlich auf Unterlagen, die für Steuererklärungen oder Bilanzen relevant sind.

Welche Unterlagen du nach dem Handels- und Steuerrecht NICHT aufbewahren musst

Für Unterlagen wie „Beschwerdebriefe von Kunden“ oder „Angebotsanfragen“ gelten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, da sie nicht steuer- oder bilanzrelevant sind. Bewahre sie so lange auf, wie es für dich und dein Unternehmen sinnvoll ist.

Du möchtest den Beitrag lesen, aber hast noch keinen Zugriff?

Teste jetzt “meinOfficePlus” und erhalte Zugriff auf eine Vielzahl von Praxistipps, Mustervorlagen und Checklisten, die dich in deinem Office-Alltag unterstützen!

  • ausführliche Fachbeiträge und Praxistipps
  • praxiserprobten Musterbriefen und Vorlagen
  • direkter Kontakt zu Expertinnen und Experten aus der Praxis