Stichtag 1. Januar 2025: Der richtige Zeitpunkt, um in deinem Archiv Platz zu schaffen
Ob in Papierform oder elektronisch: Manche Dokumente musst du weiter aufbewahren, andere kannst du zum 1. Januar 2025 vernichten beziehungsweise löschen.
Wichtig: Die in diesem Beitrag genannten Aufbewahrungsfristen beziehen sich ausschließlich auf Unterlagen, die für Steuererklärungen oder Bilanzen relevant sind.
Welche Unterlagen du nach dem Handels- und Steuerrecht NICHT aufbewahren musst
Für Unterlagen wie „Beschwerdebriefe von Kunden“ oder „Angebotsanfragen“ gelten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, da sie nicht steuer- oder bilanzrelevant sind. Bewahre sie so lange auf, wie es für dich und dein Unternehmen sinnvoll ist.
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